Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Lodge-Leipzig GbR für die
Apartmentvermietung
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Geltungsbereich 1.1 Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
möblierten Apartments zu Wohnzwecken sowie für alle dem Kunden gegenüber
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Lodge-Leipzig,
nachfolgend Lodge-Leipzig genannt. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung
der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lodge-Leipzig. 1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher
schriftlich vereinbart wurde. 1.4 Liegen dem Kunden diese AGB bei der
Anmeldung nicht vor, übersendet Lodge-Leipzig sie dem Kunden mit der
Reservierungsbestätigung. Widerspricht der Kunde diesen nicht unverzüglich, so
ist der Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
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Vertragsabschluss, Vertragspartner und
Verjährung 2.1 Der Kunde bietet Lodge-Leipzig mit seiner konkreten
Buchungsanfrage (Reservierung) den Abschluss eines Vertrages (gemäß §§ 535ff
BGB) verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch Lodge-Leipzig und dem Eingang einer vom Kunden übermittelten
Buchungsbestätigung und 2.2 Lodge-Leipzig steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu
bestätigen. Eine Gruppenbuchung (ab 3 Apartments) wird erst mit schriftlicher
Bestätigung der Bestellung durch Lodge-Leipzig bindend. 2.3 Die
Vertragspartner sind Lodge-Leipzig und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er Lodge-Leipzig gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern
Lodge-Leipzig eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 2.4 Alle
Ansprüche gegen Lodge-Leipzig verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1
BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
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Leistung, Preise, Zahlung,
Aufrechnung 3.1 Lodge-Leipzig ist verpflichtet, das vom Kunden
gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die
Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, so wie diese Vertragsgrundlage
geworden ist, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reservierungsbestätigung und im Mietvertrag sind verbindlich. Lodge-Leipzig stellt
ein bzw. mehrere Apartments pro Person für
Übernachtungen zur Verfügung, Verpflegungsleistungen sind nicht enthalten.
3.2 In Ausnahmefällen ist der Vermieter berechtigt, ersatzweise Apartments
und/oder Hotelzimmer in anderen Häusern zu vermitteln. Erklärt der Mieter,
damit sein Einverständnis, hat er ausschließlich Anspruch auf Unterbringung in
dem konkret benannten Haus. Lodge-Leipzig tritt in den Fällen, wo
Lodge-Leipzig nicht selber Betreiber ist, lediglich als Vermittler in
Erscheinung; der Vertrag kommt in diesem Fall zwischen dem Leistungserbringer
und dem Mieter zustande. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an
Dritte. 3.4 Der jeweilige Leistungspreis ist ein Preis pro
Apartment pro ÜN und abhängig von der Anzahl der Personen und ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss für den vereinbarten
Mietzeitraum gültigen Mietpreisangebot. Der im Mietvertrag festgelegte Preis
gilt für die Überlassung des angeführten Apartments für die vereinbarte
Aufenthaltsdauer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. 3.5
Für einen verkürzten Aufenthalt gelten die Preise entsprechend der aktuellen
Preisliste. 3.6 Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der vom
Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
3.7 Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Personenzahl,
der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und
Lodge-Leipzig dem zustimmt. 3.8 Geht bis zum jeweiligen Stichtag keine Vorauszahlung
ein, ist Lodge-Leipzig zur Auflösung des Vertrages berechtigt. Lodge-Leipzig
kann ab diesem Zeitpunkt die Mietsache anderweitig vermitteln, ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen. 3.9 Spätestens am
Tag der Anreise ist der Mietpreis fällig. Es besteht die Möglichkeit per Vorrauskasse mit Überweisung die gesamte Summe zu bezahlen. Hierbei währt Lodge-Leipzig ein Sconto von 5%. Die Aushändigung der Schlüssel erfolgt Zug um Zug. Sollte
bis zum Anreisetag der restliche Mietpreis nicht eingegangen sein oder bei der
Übergabe nicht gezahlt werden, ist Lodge-Leipzig zur Auflösung des Vertrages
berechtigt. Lodge-Leipzig kann ab diesem Zeitpunkt die Mietsache anderweitig
vermitteln, ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Bei Mietdauer länger als 14 Tagen ist eine Anzahlung von 25% als verbindliche Buchungsbestätigung nach erfolgter Buchung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Wir das Zahlungsziel nicht eingehalten steht es dem Vermieter frei den gebuchten Zeitraum wieder frei zugeben und die Reservierung zu stornieren. 3.10
Bei einem Aufenthalt ab 28 Nächten versteht sich der in 3.4., 3.5., 3.6 und
3.7. genannte Mietpreises als Monatspreis. Der Mietpreis ist für die
Folgemonaten bis zum 3. Folgetag im Voraus zu zahlen. Lodge-Leipzig ist
berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunde mit der
Zahlung des Mietpreises für mehr als 7 Tage im Zahlungsverzug ist. 3.11
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung von Lodge-Leipzig aufrechnen, zurückbehalten oder
mindern.
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Änderungen / Ersatzmieter 4.1
Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen durchgeführt, so geschieht dies
kostenlos. Führen diese Änderungen zu einer Verschiebung des
Buchungszeitraumes, ist dies wie eine Stornierung des ursprünglichen
Zeitraumes und Buchung eines neuen Zeitraumes anzusehen (siehe unter 5.).
Änderungen sind jederzeit möglich. 4.2 Bis zum Mietbeginn kann sich jeder
Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dieses Lodge-Leipzig
rechtzeitig mitteilt. Lodge-Leipzig kann jedoch dem Wechsel der Person des
Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen
Vorschriften entgegensteht.
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Rücktritt / Kündigung des Kunden
(Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des
Vermieters. 5.1 Der Mieter kann unter Berücksichtigung der
unter Punkt 5.2. genannten Bedingungen jederzeit von dem Vertrag
zurückzutreten. 5.2 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend
ist der Eingang der Stornierung bei Lodge-Leipzig. 5.3 Der Rücktritt vom
Vertrag ist am Tage nach Erhalt der Bestätigung kostenlos. Es wird jedoch ab
dem Folgetag eine Stornogebühr wie folgt erhoben: • bis zum 31. Tag vor
Mietbeginn 20% des vereinbarten Mietpreises • ab dem 30. Tag vor
Mietbeginn 35% des vereinbarten Mietpreises • ab dem 15. Tag vor
Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises • ab dem 07. Tag vor
Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises • ab dem Anreisetag und/oder
bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Mietpreises 5.4 Bei einem
unbefristeten Aufenthalt ab 30 Tagen gilt nach dem „check-in“ eine
Kündigungsfrist von 60 Tagen im Voraus.
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Rücktritt / Kündigung durch den
Vermieter 6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
Lodge-Leipzig in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Lodge-Leipzig auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. 6.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß
Ziffer 3.8. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von
Lodge-Leipzig gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
Lodge-Leipzig ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (Entsprechendes
gilt auch gemäß den Ziffern 3.9., 3.10. und 3.11.). 6.3 Ferner ist
Lodge-Leipzig berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, beispielweise falls • höhere
Gewalt oder andere von Lodge-Leipzig nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertra-ges unmöglich machen, • Apartments unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person
des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, • Lodge-Leipzig begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die
Sicherheit anderer Mieter, oder Mitarbeitern des Hauses oder das Ansehen von
Lodge-Leipzig in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne, dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Lodge-Leipzig zuzurechnen ist,
• Ein Verstoß gegen Ziffer 1.2. (Unter- oder Weitervermietung) vorliegt.
6.4 Lodge-Leipzig hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts- /
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 6.5 Bei berechtigtem
Rücktritt / Kündigung von Lodge-Leipzig entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
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Gewährleistung 7.1 Eventuell
auftretende Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach deren Auftreten im
Vermietungsbüro zur Anzeige zu bringen. Kann der Vermieter nicht innerhalb
einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen oder anderweitig Abhilfe
schaffen, kann der Mieter eine anteilige Minderung verlangen. Geringfügige
Beeinträchtigungen begründen keinen Minderungsanspruch. 7.2 Das
Servicepersonal ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
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Apartmentbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe 8.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung eines bestimmten Apartments, sofern das Apartment sich in
derselben Wohnanlage befindet und die gleiche Kategorie aufweist. Es steht
Lodge-Leipzig frei, dem Kunden alternativ ein Apartment der höheren Kategorie
anzubieten. 8.2 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
früherer Bereitstellung. 8.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die
Apartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann Lodge-Leipzig über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Apartment bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es
frei, Lodge-Leipzig nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedriger Schaden entstanden ist.
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Haftung des Vermieters 9.1
Lodge-Leipzig haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen,
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters
auftreten, wird Lodge-Leipzig bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflich-tet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
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Haftung des Mieters 10.1 Der
Mieter hat die ihm übergebene Mietsache ausschließlich für den vertraglich
vereinbarten Zweck zu benutzen und sorgfältig zu behandeln. Während seines
Aufenthaltes im Hause hat er sich so zu verhalten, dass Störungen anderer
Mieter und Schäden an der Einrichtung vermieden werden. 10.2 Gibt der
Mieter selbst oder eine in seiner Begleitung befindliche Person Anlass zu
Beschwerden durch andere Mieter, oder kommt es zu vertragswidrigen Gebrauch
der Mietsache, so kann der betreffende Mieter/Verursacher durch die
Lodge-Leipzig entsprechend abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist der
Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages gemäß § 553 BGB
berechtigt. 10.3 Für nach Übergabe der Mietsache an den Mieter entstandene
Schäden haftet der Mieter, sofern sie nicht auf einem Umstand beruhen, den der
Vermieter selbst zu vertreten hat. 10.4 Der Mieter räumt Vertretern der
Lodge-Leipzig auf Vertragsdauer das Recht ein, das Apartment zu betreten, um
die Einhaltung des Vertrages sowie den Zustand des Apartments zu überprüfen
und ggf. Reparaturarbeiten durchzuführen. 10.5 Der Mieter bestätigt bei
Anreise, einen Schlüssel erhalten zu haben, der bei Abreise wieder zu
retournieren ist. Bei Verlust des Schlüssels, ist für die Kosten der
Schlossänderung ein Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 € zu zahlen. 10.6
Können Schäden erst nach der Rückgabe der Mietsache festgestellt werden, so
wird durch den Vermieter sofort bei Feststellung (i.d.R. bei Herrichten des
Apartments für den nächsten Gast) ein Schadensprotokoll unter Zeugen
aufgenommen und der Schaden unter Beifügen einer Kopie dieses Protokolls
gegenüber dem Gast schriftlich geltend gemacht. 10.7 Sollte die
Kreditkartennummer des Gastes vorliegen, ist der Vermieter berechtigt, den
Betrag für den entstandenen Schaden nachzubuchen. 10.8 Die Anbringung von
Dekorationsmaterialien in den Apartments ist nur mit vorheriger Zustimmung von
Lodge-Leipzig zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit der Dekoration hat der
Kunde einzustehen. Der Kunde haftet für derartig angebrachte Dekoration allein
und stellt Lodge-Leipzig von Ansprüchen Dritter frei. 10.9 Der Mieter
anerkennt, dass er mit dem Besteller für die von ihm in Anspruch genommenen
oder bestellten Leistungen zur ungeteilten Hand persönlich haftet.
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Schlussbestimmungen 11.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 11.2
Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Schecks- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Lodge-Leipzig, dies gilt im
kaufmännischen Verkehr auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben. 11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Algemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 27. März
2008
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